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1912 - wurde die Arbeiter Samariter Jugend vom ASB anerkannt
1921 - machte Hessen einen Vorstoß und stellte die “Jugendfrage” d.h., daß alle Kolonnen ab 10 Jugendlichen eine eigene Jugendkolonne gründen, die von den jeweiligen Orts- und Landesverbänden idiell sowie finanziell unterstützt werden
1925 - wurde der § 24 verabschiedet, in dem die Grundlagen der ASJ festgesetzt sind. Dieser § wurde in die Satzung des ASB aufgenommen
1927 - gab es die erste Jugendbeilage beim ASB - Blatt
1933 - 1945 wurden vom national-sozialistischem Regime viele Jugendgruppen verboten, darunter war leider auch die ASJ.
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